"Hallo Herr Deckert, Sie schreiben folgendes: Die US Aktiengesellschaft genießt Sonderrechte in Deutschland und innerhalb der EU, die keine andere EU-Gesellschaft in Anspruch nehmen kann."
Was deutsche Steuerberater und selbsternannte Gründungsexperten nicht wissen ... oder bewusst verschweigen ...
Horst D. Deckert antwortet:
Ein praktisches Beispiel ist mein Kurierdienst in Deutschland in der Rechtsform einer US Corporation. Obwohl die USA ein Drittland sind, konnte ich wie ein EU-Unternehmen eine Zweigniederlassung in Deutschland gründen. Die US-AG hat in Deutschland die gleichen Rechte wie eine deutsche AG. Aber keine Pflichten. Das geht mit keiner anderen Rechtsform, schon gar nicht mit einer LLC!
Da die Geschäftsleitung bei mir in Paraguay sitzt, zahlt die US AG keine Steuern. Genauer gesagt:
KEINE KÖRPERSCHAFTSSTEUER, KEINE GEWERBESTEUER, KEINE UMSATZSTEUER.
Die Umsatzsteuer entfällt, wenn es sich ausschließlich um gewerbliche Kunden handelt. Bei Privatkunden würde Umsatzsteuer anfallen, aber das wäre völlig kostenneutral.
Ich kann insbesondere Unternehmern empfehlen, sich - und damit die Geschäftsführung - in ein steuerlich interessantes Ausland zu begeben und gegebenenfalls das Unternehmen in Deutschland nicht aufzugeben.
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