Bankenunabhängige Tresor-Schließfachanlage - sicher, diskret & krisenfest
Hochsicherheitstrakt mit Schließfächern für die Lagerung von Wertsachen, Edelmetall, usw.
Möchten Sie ein privates Tresorschließfach in einer der sichersten, größten und vor allem schönsten Tresorschließfachanlagen in Deutschland mieten? Sicher, diskret, ohne Meldepflicht, krisenfest und unabhängig von Banken.
Die Tresorfächer entsprechen höchsten Sicherheitsstandards und bieten maximale Diskretion. Sie haben einen flexiblen Zugang zu Ihrem Schließfach an 365 Tagen im Jahr. Es besteht bei Anmietung dieser Schließfächer keine Meldepflicht gegenüber Behörden oder anderen Institutionen.
Wertraum mit Sicherheitsstandard eines Banktresorschließfaches
Sicheres Schließfach ganz ohne Bank
Diskreter Zugang in den Wertraum ohne Personalbegleitung
Keine Meldepflicht gegenüber Behörden
365 Tage im Jahr 24 Stunden Zugang
Tresorfach I: 10 x 30 x 40 cm
Zum Beispiel für: Wertpapiere, Schmuck, Edelmetalle, Bargeld, KFZ-Brief, etc. 192€ jährlich.
Tresorfach II: 40 x 30 x 40 cm
Zum Beispiel für: Ordner, Dokumente, kleinere Taschen, Laptop, kleinere Kunstwerke etc. 390€ jährlich.
Tresorfach III: 60 x 30 x 40 cm
Zum Beispiel für: Aktenkoffer, Reisekoffer, Aktentaschen, Kunstwerke, etc. 480€ jährlich.
Warum ein bankenunabhängiges Schließfach?
Viele wissen nicht, dass mit Eröffnung eines Kontos, Depots oder Schließfaches bei einer Bank diese gesetzlich verpflichtet ist, die Daten des Kunden den Finanzbehörden zu melden. Dies kann bei unterschiedlichen Szenarien zu weitreichenden Konsequenzen und einer Zugriffssperre auf das Bank-Schließfach führen, z. B. bei Pfändungen, im Todesfall bzw. Erbfall, bei Verdacht auf Geldwäsche, bei behördlichen Ermittlungen, in einer Finanzkrise, beispielsweise beim Bankencrash 2008 oder in Zypern 2013.
Da dieser bankenunabhängige Anbieter gesetzlich nicht verpflichtet ist, Daten der Kunden zu melden, sind seine Schließfächer gegenüber fremden Dritten anonym und bleiben von den obengenannten Konsequenzen unberührt.
Was kann eingelagert werden?
Alles, was Ihnen besonders wichtig ist und was sich nicht oder nur mit viel Aufwand ersetzen lässt, wie z. B.
Wertpapiere, Schmuck, Gold und andere Edelmetalle
persönliche Werte wie Erinnerungen, Erbstücke, Briefe und Fotos
wichtige Dokumente, z.B. Geburtsurkunden, Zeugnisse, Ausweispapiere, Fahrzeugbriefe, Versicherungspolicen oder Testamente
Sammlerstücke wie Gold-/Silbermünzen oder seltene Briefmarken
persönliche Datensicherungen auf Festplatten oder USB-Sticks
die Einlagerung von Bargeld ist in Ihrem Schließfach selbstverständlich auch möglich
nicht jedoch Gefahrgüter oder Gegenstände, die das Gesetz bei Besitz, Gebrauch oder Verwahrung verbietet.
Wer kennt den Inhalt Ihres Schließfaches?
Den Inhalt Ihres Schließfaches kennen nur Sie (und ggf. ein durch Sie bevollmächtigter Personenkreis)!
Hat noch jemand einen Schlüssel, außer Ihnen?
Nein! Sie erhalten bei Übergabe alle (3) Schlüssel zu Ihrem Schließfach. Die Weitergabe eines Schlüssels an eine durch Sie bevollmächtige Person liegt in Ihrem eigenen Ermessen und in Ihrer Verantwortung.